20. August 1915

BAST_20_08_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1915

Gefängnis für einen Italiener, der sich als „feindlicher Ausländer“ unerlaubter Weise von seinem Wohnort entfernt hatte

Solingen. Feindliche Ausländer, die sich im
Deutschen Reiche aufhalten, dürfen während des Belagerungs-
zustandes ihren Wohnort ohne polizeiliche Erlaubnis nicht ver-
lassen oder wechseln. Der Viehwärter Giovanni G. von hier,
ein Italiener, der gegen diese Verordnung verstoßen hat, wurde
gestern von der Elberfelder Strafkammer zu 10 Tagen Ge-
fängnis verurteilt.


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