Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. August 1915
Exportprobleme, Ausfuhrverbote aber auch wachsende Kriegsproduktion prägen die
Kriegsjahresbilanz der bergischen Wirtschaft.
Kriegsjahrsbilanz der Bergischen Klein-
Eisenindustrie.
Im ganzen zeigt die Geschäftslage der bergischen
Kleineisen- und Stahlwarenindustrie trotz des nun
bereits über zwölf Monate währenden Weltkriegs ein nicht
ungünstiges Bild. Obwohl der Export sehr unter den erschwerten
Verkehrsbedingungen leidet, und auch allerlei Ausfuhrverbote den
Absatz beeinträchtigen, sind doch die meisten Fabriken noch recht gut
beschäftigt. Diese an sich erfreuliche Erscheinung steht an vielen Or-
ten zu den Bedürfnissen der Heeresverwaltung mittelbar oder un-
mittelbar in ursächlicher Beziehung. Die Kriegsindustrie hat natur-
gemäß einen außerordentlichen Bedarf an Werkzeugen aller Art,
wodurch die Fabrikanten eine gewisse Entschädigung finden für die
Sperrung eines großen Teiles des Auslandsmarktes. Das Ausfuhr-
verbot, das unterm 11. Juli dieses Jahres für Hämmer, Meißel
Sägen, Rübenschnitzelmesser und Schärffeilen ergangen ist, gab Ver-
anlassung zu einem persönlichen Einspruch der Bergischen Handels-
kammer zu Lennep und des Bergischen Fabrikanten-
vereins zu Remscheid im preußischen Handelsministerium.
Die mit der Vertretung der beiden Körperschaften betrauten Herren
weilten gegen Ende vorigen Monats in Berlin. Wie inzwischen be-
kannt wurde, zeitigte diese persönliche Vorstellung im Handels-
ministerium einen gewissen Erfolg. Man erreichte zwar nicht die
gänzliche Aufhebung dieses Ausfuhrverbotes, dagegen erfolgte im
Handelsministerium die Zusage, daß man den Industriellen bei der
Einreichung von Gesuchen um die Ausfuhrerlaubnis bestimmter Ar-
tikel möglichst entgegenkommen wolle. Bezüglich des Feilenausfuhr-
verbotes erfolgte bei der Unterredung im Handelsministerium die be-
sondere Erklärung, daß sich das Feilenausfuhrverbot auf sogenannte
Schnitzelmesserfeilen beschränken soll, also auf solche Feilen, die in den
Zuckerfabriken zum Schärfen der Schnitzelmesser benutzt werden. Von
weit größerem Einfluß als dieses beschränkte Ausfuhrverbot vermag
für einen Teil der bergischen Industrie der Runderlaß des Münsterschen
Generalkommandos zu werden, der der Bergischen Handelskammer
in den jüngsten Tagen mitgeteilt wurde. Hiernach kann auch eine
Bestrafung der Industriellen erfolgen, auch wenn sie bei dem Export
nicht gegen ein ausdrückliches Ausfuhrverbot wissentlich verstoßen.
In dem Runderlaß heißt es: „Unbedenklich können an Untertanen
feindlicher Länder solche Waren geliefert werden, welche weder direkt
noch indirekt dem feindlichen Heere von Nutzen sein können, noch ge-
eignet sind, das feindliche Ausland wirtschaftlich zu heben. Ich ver-
fehle aber nicht, darauf hinzuweisen, daß nach § 89 R[eichs]-St[raf]-G[esetz]-B[uch] ein
Deutscher, der während eines gegen Deutschland geführten Krieges
einer feindlichen Macht vorsätzlich Vorschub leistet, wegen Landes-
verrats bestraft wird. Der Tatbestand dieses Verbrechens kann unter
Umständen auch in Lieferung von Waren, für welche ein Ausfuhr-
verbot nicht erlassen ist, gefunden werden, und selbst dann, wenn die
Warenlieferung erfolgt in ein Land, welches nicht mit dem deutschen
Reiche, sondern mit einem Bundesgenossen des Reiches Krieg führt.“
Dieser Runderlaß versetzt die bergischen Export-Industriellen in eine
heikle Lage, da es mitunter recht schwierig sein wird, zu entscheiden,
ob der eine oder andere im bergischen Lande erzeugte Artikel ge-
eignet ist, das feindliche Ausland wirtschaftlich zu heben. Es werden
natürlich öfter Rückfragen erforderlich sein, um nicht ungewollt gegen
diese Bestimmungen zu verstoßen ohne andererseits die durch den Krieg
stark eingeschränkte bergische Ausfuhr in noch weitergehendem Grade
lahm zu legen.
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Stadtarchiv Solingen (13. August 2015). 13. August 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cnwd