Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. August 1915
Gefängnisstrafe wegen Brotkartendiebstahls und Urkundenfälschung
Strafkammer Elberfeld.
Die Brotkarte gestohlen! Eine Brotkarte, diesen
in unserer Zeit bedeutungsvollen Gegenstand aus Papier, stahl
Anfang April d[iesen] J[ahre]s die Ehefrau Martin P. aus Remscheid.
Sie hatte ihre eigene Karte verloren, und da sie nicht in der
Lage war, die 5 Mark zu beschaffen, die eine Ersatzkarte kostet,
stibitze sie die Karte einer Hausmitbewohnerin, radierte deren
Namen auf der Karte und malte dafür ihren eigenen hin, aber
mit derart ungelenkten Schriftzügen, daß der Betrug sofort
entdeckt und angezeigt wurde. Die noch vollständig unbe-
scholtene Angeklagte wurde von der Strafkammer wegen ein-
fachen Diebstahls und gewinnsüchtiger Urkundenfälschung zu
8 Tagen Gefängnis, der geringsten zulässigen Strafe, verurteilt
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Stadtarchiv Solingen (10. August 2015). 10. August 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/cnvv
