Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1915
Bericht über einen Beleidigungsprozess aus Elberfeld um die Frage:
Sind Reklamanten Drückeberger?
Diese auch für unsere Gegend recht zeitgemäße Frage
wurde gestern von der Elberfelder Strafkammer so beantwortet,
wie sie von allen vernünftigen Menschen beantwortet werden
wird: nur Unvernunft oder böser Wille kann den Reklamanten
den Vorwurf der Drückebergerei machen. Außerdem ist dieser
Anwurf für einen Reklamanten eine schwere Beleidigung, die
mit Gefängnis bestraft wird. Für den Ausfall des
Krieges ist es außerordentlich wichtig, daß das wirtschaftliche
und kommerzielle Leben in seinem Gange bleibt. Die Anträge
auf Zurückstellung werden gewissenhaft geprüft, und nur, wenn
es sich herausstellt, daß der Mann unabkömmlich ist, wird er
zurückgestellt.
Zwei Bureauvorstehern des Städtischen Gaswerks Elber
feld war in einem anonymen Briefe, die ans Generalkommando
gerichtet waren, dieser Vorwurf gemacht worden. Es hieß
darin, die beiden Beamten hätten sich als unabkömmlich vom
Militärdienst zurückstellen lassen, obwohl Ersatzkräfte für sie
genügend vorhanden seien. Ein derartiges Verhalten müsse
jeden Vaterlandsfreund anekeln, und das Generalkommando
müsse daher der Sache auf den Grund gehen und einschreiten.
Selbstverständlich ging die Militärbehörde der Sache nach, es
stellte sich jedoch alsbald heraus, daß der gegen die beiden Be-
amten erhobene Vorwurf völlig grundlos war. Nach langen
Nachforschungen wurde der Briefschreiber in der Person des
Kaufmanns Ewald K. von hier ermittelt. K. war zu jener
Zeit auf dem Bureau des Gaswerks aushilfsweise beschäftigt.
Die Strafkammer verurteilte ihn zu 10 Tagen Gefängnis, wo-
bei noch mildernd berücksichtigt wurde, daß der Ange-
klagte sehr nervös ist.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (7. August 2015). 7. August 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cnvf