Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Juli 1915
Das ewige Delikt.
Wegen verbotenen Branntweinverkaufs
über die Straße hatten sich vor der Strafkammer in Elberfeld
zu verantworten der Wirt Johann B. aus Remscheid, die
gleichfalls in Remscheid wohnhafte Wirtin Frau B. und die
Wirtin Albert Sch. aus Solingen. Es wurden verurteilt
Witwe Sch. zu 3 Tagen und Frau B. zu 1 Tage Gefängnis; der
Angeklagte B. wurde freigesprochen.
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Stadtarchiv Solingen (30. Juli 2015). 30. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cnua