30. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Juli 1915

Ein weiterer Fall von Postdiebstahl wird vergleichsweise milde bestraft.

„Uberhandnehmen der Postdiebstähle“.
war am Mittwoch als Ueberschrift eines Berichtes über die Be-
raubung von Postsendungen gewählt worden. Die Strafkammer
in Düsseldorf hatte sich nun schon am Donnerstag wiederum
mit einer solchen Angelegenheit zu befassen. Am 23. Okt[ober] v[origen] J[ahres]
fand der 63jährige Buchhalter Adolf Ritterhaus bei der Sam-
melstelle für Soldatenbriefe beim Hauptpostamte in Düsseldorf
Beschäftigung. Der Mann verhielt sich zunächst recht ruhig
und wurde deshalb befördert. Er bekam den Auftrag, schlecht


verpackte Sendungen an Soldaten neu zu verpacken und zu
adressieren. Weil es sich um einen Vertrauensposten handelte,
wurde er von neuem durch Handschlag vereidigt. Durch die
notwendig gewordene besondere Ueberwachung der Abort-
räume wurde der alte Mann auch beim Berauben eines Sol-
datenpaketchens überrascht. Dieses Paket war von einem Manne
aus dem unteren Kreise Solingen an den Musketier Otto
Beck aufgegeben worden. Der Name des Absenders war abge-
rissen, aus dem Grunde mußte R. die Sendung umpacken. Bei
der Ueberraschung hatte der Mann sechs Zigarren an sich ge-
nommen. Die Folge war dessen sofortige Entlassung. Vor Ge-
richt beteuerte der Angeklagte, nur in dem einen Falle sei er
seiner Raucherleidenschaft unterlegen und habe die Zigarren in
die Tasche gesteckt. Als Lohn habe er zuletzt 4,50 Mark pro
Tag bekommen und damit den Unterhalt von vier Personen
bestreiten müssen. Für Zigarren sei bei den heutigen sehr
teuren Preisen aber nichts übrig geblieben. Das Gericht war
der Ansicht, in diesem Falle komme nicht einfacher, sondern ein
in Amtlicher Eigenschaft begangener Diebstahl in Frage. In
einem solchen Falle ist die geringste zulässige Strafe 3 Monate
Gefängnis. Weil nur die Fortnahme der 6 Zigarren in Frage
kam, wurde auf die geringste Strafe erkannt. Der Staatsan-
walt hatte wegen dem untergrabenen Ansehen der Postverwal-
tung und um abschreckend zu wirken, 6 Monate Gefängnis be-
antragt.


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