Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915
Gefängnisstrafen für „Schwindler, die sich als verwundete und dekorierte Krieger
ausgeben“
Kriegsschwindler.
Schwindler, die sich als verwundete und dekorierte Krieger
ausgeben, beschäftigen fast täglich die Strafgerichte. Gewöhn-
lich handelt es sich um Leute, die nie Soldat gewesen sind, aber
über ihre angeblichen Erlebnisse in diesem Kriege das Blaue
vom Himmel herunterlügen. Besonders schlimm hatte es der
wohnungslose Arbeiter S. gemacht, der sich vor der Straf-
kammer in Düsseldorf verantworten mußte. In Krimmitschau
in Sachsen war der Mann zunächst aufgetaucht und hatte mit
großer Zungengeläufigkeit von seinen „Heldentaten“ auf dem
östlichen Kriegsschauplatze erzählt. Für seine „Tapferkeit“ wollte
er das „Eiserne Kreuz“ bekommen haben, konnte davon aber
nur das Band vorzeigen. Nebenbei zeigte er auch seine Künste
als Schlangenmensch und machte dadurch recht gute Geschäfte.
Bei einer Familie, die den armen „Krieger“ bewirtete, ließ er
aus „Dankbarkeit“ eine wertvolle Taschenuhr verschwinden.
Mit seinen Schwindeleien kam Seifert bis nach dem Rheinland
und gab auch in der hiesigen Gegend eine kurze Gastrolle. Durch
einen Zufall konnte ihm in Düsseldorf das Handwerk gelegt
werden. Bei fünf verschiedenen Familien hatte er sich dort
als „pensionierter“ Krieger“ einlogiert und sich immer gut ver-
pflegen lassen, in den meisten Fällen bis zu fast einer Woche.
Von den Frauen bekam er Darlehen bis zu 10 Mark, weil
er versprach, das Geld nach Empfang der „Pension“ zurückzu-
bezahlen.
Vor Gericht trat der Schwindler in frecher Weise auf und
erwiderte dem Vorsitzenden: „Machen Sie mit mir doch was
Sie wollen, mir ist alles egal!“ Wegen Betrugs in mindestens
6 Fällen und wegen Diebstahls wurde der Angeklagte zu vier
Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Arbeiter Friedrich H. aus Wipperführt verlor infolge
eines Unfalls vor einiger Zeit ein Auge. Aus diesem Unglück
schlug er Kapital; er spielte den verwundeten Krieger, behaup-
tete, das ein Auge beim Sturm in Lüttich verloren zu haben,
bei dem er sich besonders ausgezeichnet haben wollte. Tatsächlich
hat er Lüttich nie gesehen; er war zwar früher zum Militär
eingezogen, nachher aber fahnenflüchtig geworden; da er jedoch
ein guter Schlachtenerzähler war und sich in gutes Licht zu
setzen verstand, flossen ihm mancherlei Spenden an Geld und
sonstigen Geschenken zu. Nachdem er gesehen hatte, wie leicht
es ihm war, mitleidige Menschen auszunutzen, reiste er in
diesem „Artikel“ im ganzen Rheinland herum, bis ihm eines
Tages die Larve vom Gesicht gezogen wurde. Die Strafkammer
in Elberfeld verurteilte ihn, diese Sorte Schwindeleien als be-
sonders niederträchtig und verwerflich bezeichnend, zu 18 Mo-
naten Gefängnis.
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Stadtarchiv Solingen (28. Juli 2015). 28. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cnu4