28. Juli 1915

BAST_28_07_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915

Vorbericht zur Kreistagsversammlung Solingen-Land über eine Ostpreußen-Hilfe und Patenschaft der sieben bergischen Kreise für den Kreis Marggrabowa

Ein Kreistag.
wird am Mittwoch, den 11. August, im Kreissaale zu Opladen ab-
gehalten. Er beginnt nachmittags 5½ Uhr. Die Tagesordnung lautet:
Erwerb eines Grundstückes für die landwirtschaftliche Winterschule.
Uebernahme der Patenschaft über den ostpreußischen Kreis Marg-
grabowa und Bewilligung der Mittel. Umwandlung einer Gehilfen-
stelle beim Kreisausschuß in eine Bureau-Assistentenstelle. Neuwahl
eines Kreisausschußmitgliedes an Stelle des aus Gesundheits-Rück-
sichten zurückgetretenen Herrn Worring. Neuwahl eines Provinzial-
Landtags-Abgeordneten an Stelle des aus Gesundheits-Rücksichten
zurückgetretenen Herrn Nippes.
   In den der Tagesordnung beigegebenen Erläuterung heißt es
unter anderem: Nach dem Kreistagsbeschlusse vom 31. März d[iese]s J[ahre]s
sind mit der Stadt Opladen Verhandlungen über den Erwerb eines
Grundstückes für die Winterschule gepflogen worden. Die Stadt Op-
laden bietet danach das an der Provinzialstraße und Kuhgasse ge-
legene Grundstück von 3 Morgen, 107 Ruten an, (das Hinterland von
2 Morgen, 96 Ruten unentgeltlich, das Vorderland in Größe von
1 Morgen, 11 Ruten zum Preise von 6000 Mark).
   Den Kreisen des bergischen Landes Barmen, Elberfeld, Rem-
scheid, Solingen- Land, Solingen- Stadt, Lennep und Mettmann ist
bei der in die Wege geleiteten Ostpreußenhilfe der Kreis Marggra-
bowa zugeteilt. Es handelt sich um eine Summe von 342 000 Mark,
von der, nach dem Provinzialsteuersoll verteilt, auf Solingen-Land
63 000 Mark entfallen. Es bestand Einverständnis darüber, daß diese
Mittel nicht im Wege der Sammlung aufgebracht werden sollen,
sondern, soweit nicht anderweite flüssige Mittel bereits zur Ver’
fügung stehen, in der Weise auf die Kreisetats zu übernehmen sind,
daß die Hälfte des Betrages spätestens für 1916, die andere Hälfte in
5 gleichen Jahresbeträgen von 1917 ab gedeckt wird.


   Die Verwendung der Mittel soll grundsätzlich nur für solche
Zwecke zulässig sein, die nicht zu den vom Staat oder Reich zu über-
nehmenden Aufgaben gehören. Im übrigen muß sich die Verwendung
nach den örtlichen Bedürfnissen des Patenkreises und seiner Teile
richten, wobei vorzugsweise Gegenstand der Fürsorge bilden werden:
   a) die Förderung des Wohnungswesens im weitestem Sinne
einschließlich der Ansiedlung von Kriegsinvaliden in Einfamilien-
häusern mit Gartengrundstücken, Bildung kleiner Rentengüter usw.,
   b) die Förderung des Kleingewerbes,
   c) städtebauliche Aufgaben unter Berücksichtigung der Bestre-
bungen des Heimatschutzes und die Förderung der kommunalen Auf-
gaben der Gemeinden.
   Die Verwendung erfolgt im Einvernehmen mit dem Kreis Marg-
grabowa durch einen Ausschuß, der aus je 3 Vertretern der 7 Ber-
gischen Kreise zu bilden ist.
   Der Kreisausschuß schlägt vor, unter Uebernahme der Paten-
schaft die erforderlichen 63 000 Mark so zu bewilligen, daß 30 000
Mark aus laufenden Mitteln bestritten und der verbleibende Rest von
33 000 Mark in Teilzahlungen von 6600 Mark in den Kreishaushalts-
plan von 1916, 1917, 1918, 1919 und 1920 eingestellt wird. Die
Vertreter der Kreise sollen durch den Kreisausschuß gewählt werden.


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Stadtarchiv Solingen (28. Juli 2015). 28. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cnu1


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