Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. August 1915
Auskünfte über gefangene und vermisste Soldaten kann ein Ausschuss erteilen.
Die Kriegsgefangenen und Vermißten.
Um Aufklärungen über den Verbleib Ver-
mißter zu erhalten, bietet nach den bisherigen
Erfahrungen für die Nachforschungstätigkeit die
Rückfrage bei in Feindesland gefangenen Kame-
raden eine besonders gute Handhabe. Die mit
Zustimmung des Kgl. Preuß. Kriegsministeriums
gegründeten und in engster Arbeitsgemeinschaft
stehenden, über ganz Deutschland verbreiteten
„Ausschüsse für deutsche Kriegsgefangene“, haben
sich mit steigendem Erfolge der Auffindung von
Vermißten gewidmet und bitten daher alle An-
gehörigen, von den in Feindesland Gefangenen,
dem den hiesigen Bezirk bearbeitenden
„Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene
des Zweigvereins vom Roten Kreuz,
Barmen, Merkurhaus“, alsbald nähere Mit-
teilung zukommen zu lassen. Diese Mitteilungen
sollen möglichst enthalten:
1. den genauen Namen des Gefangenen (Familien-
name und Vorname),
2. Geburtstag und -Ort,
3. die Angabe von Regiment, Kompagnie, Eska-
dron, Batterie usw.
4. Land, Ort und Tag der Gefangennahme (eventl.
Gefecht),
5. genaue Angabe des Gefangenenlagers,
6. genaue Adresse der Angehörigen.
Formulare zum Ausfüllen dieser Fragen sind
bei dem Ausschuß erhältlich. Es empfiehlt sich
ferner, von den Gefangenen einlaufende Briefe
dem Ausschuß zu unterbreiten, damit dieser da-
von Kenntnis nehmen kann. Diese Maßnahme
liegt auch im Interesse der Angehörigen, da
wiederholt die Beobachtung gemacht worden ist,
daß die Namen der Lager ungenau angegeben
waren. Besonders sind die russischen Adressen
durch falsche Schreibweise oft ungenau und in-
folgedessen erreichen die Briefsendungen den Adres-
saten nicht. Da dem Ausschuß die Namen sämt-
licher Lager bekannt sind, gibt er bereitwilligst
Auskunft, auch über Post-, Geld-Verkehr usw.
Er bittet nicht nur für ältere Fälle um Mit-
teilung, die Angehörigen der in Feindesland Ge-
fangenen sollen ihm vielmehr möglichst sofort
eine kurze Nachricht zugehen lassen. Dies ist
wichtig, da es in der Natur der Sache liegt, daß
die in Gefangenschaft Geratenen umso eher über
das Schicksal vermißter Kameraden Auskunft
geben können, wenn die Vorgänge noch frisch in
der Erinnerung sind.
Jeder der dieser Aufforderung nachkommt,
erleichtert dadurch dem Ausschuß sein schwieriges
Liebeswerk und kann erheblich dazu beitragen,
daß mancher, der über das Schicksal eines Ver-
mißten im Zweifel war, beruhigende Aufklärung
erhält.