Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Juli 1915
Die Ausgrabung und Überführung der gefallenen Soldaten ist die kommenden Monate nicht gestattet.
– Die Ueberführung von Leichen Gefallener
vom Kriegsschauplatz in die Heimat ist bis auf
weiteres eingestellt worden, weil nach einer
kriegsministeriellen Bekanntmachung vom 16.
d. M. die Ausgrabung von Leichen für die
Monate Juli, August und September nicht mehr
gestattet werden kann.
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Stadtarchiv Troisdorf (23. Juli 2015). 23. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cntq