Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13 August 1914
In Ohligs wird das wegen der Mobilmachung verhängten Branntweinverbot wieder aufgehoben.
Bekanntmachung.
Das angeordnete Branntweinverbot aus Anlaß der
Mobilmachung ist heute durch Verfügung des Herrn Landrats
vom 11. August d[ie]s[e]s J[ahre]s vorläufig aufgehoben worden,
welches ich hiermit zur Kenntnis bringe. Immerhin
werden die Wirte gut tun, in der jetzigen Zeit namentlich
auf den Branntweingenuß ihrer Gäste stark mäßigend ein-
zuwirken, da andernfalls alsbald strengere Maßnahmen zur
Einschränkung zu erwarten sind.
Die allgemein auf 11 Uhr festgesetzte Polizeistunde
wird jedoch strengstens durchgeführt werden müssen.
Bei Zuwiderhandlungen sehe ich mich gezwungen, be-
sondere Maßnahmen zur Durchführung der Polizeistunde
zu treffen.
Ohligs, den 12. August 1914.
Der Bürgermeister: Czettritz.
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Stadtarchiv Solingen (13. August 2014). 13. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/clpl