Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. August 1915
Telekommunikationsanlagen werden mutwillig zerstört.
– Schutz den Telegraphen- und Telephon-
anlagen. Zu wiederholten Malen ist den Kin-
dern der oft von ihnen verübte Unfug der Be-
schädigung von Telegraphen- und Telephonan-
lagen verboten worden. Die durch Kinder ver-
übten Beschädigungen sind meist zurückzuführen
auf Zertrümmern von Isolatoren mittels Stein-
würfe und durch Auflassen von Papierdrachen
in der Nähe von Leitungen. Das Auflassen
der Papierdrachen ist in der Kriegszeit gänzlich
verboten. Die Eltern werden gut daran tun,
ihre Kinder während der Ferien häufig an
dieses Verbot zu erinnern.
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Stadtarchiv Troisdorf (13. August 2015). 13. August 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cns4