19. Juli 1915

1915 07 19

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 19. Juli 1915

Zur Säuglingsfürsorge

Hilden, 19. Juli. Der Verein für Säuglingsfürsorge im Regierungsbezirk Düsseldorf teilt uns mit: Die Pflicht der Mütter, für ihre Kinder und ganz besonders für die im Sommer gefährdeten Säuglinge zu sorgen, wächst mit jedem neuen Kriegsmonat noch stärker an. Die Unsitten in der Pflege der Säuglinge haben schon zahllose Kinderopfer gefordert. Es sei daher wiederholt die wesentlichen Regeln der Säuglingspflege im Sommer hingewiesen: Die wichtigste Grundlage ist die richtige Ernährung, und zwar sollte im Sommer überhaupt kein Kind abgestillt werden. Auch wenn die Mutter auf Arbeit geht, muß sie versuchen, das Kind wenigstens dreimal am Tage zu stillen. Wenn aber für abgestillte Säuglinge die künstliche Ernährung eingestellt werden muß, so sei das – trotz des leider sehr hohen Preises der Milch – nur Kuh- oder Ziegenmilch in der dem Alter entsprechenden Verdünnung. Ziegenmilch in der dem Alter entsprechenden Verdünnung. Ziegenmilch wird ebenso gemischt wie Kuhmilch. Eine andere Art der Ernährung darf nicht anders als mit ärztlicher Verordnung eingeführt werden., Jedes herumprobieren mit teuren Präparaten kann jetzt das Kind in Lebensgefahr bringen und ist auch volkswirtschaftlich zu verwerfen., hinsichtlich der sonstigen pflege gilt: leichte Kleidung gute saubere Bettung, tägliches Bad, viel frische Luft und kühlhalten der Zimmer. Auf solche Weise gepflegte Kinder werden zur Freude ihrer Mütter gedeihen.


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Stadtarchiv Hilden (19. Juli 2015). 19. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cnrv


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