9. Juni 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Juni 1915

Es wird darüber informiert, dass die auch zu Heilzwecken genutzte Kornblume aus Schutzgründen nicht gepflückt werden darf.

     Pflückt keine Kornblumen im Kriegsjahr!
        Mit Recht ergeht an alle Wanderer und Aus-
flügler die Mahnung pflückt keine Kornblumen,
da die Kornblumenblütezeit heranrückt. Wer bis-
her glaubte, ohne einen Strauß davon nicht nach
Hause kommen zu können, sollte sich vergegen-
wärtigen, welcher Schaden durch das Abpflücken
entstehen kann. Keiner denke, auf die kleine von
ihm beschädigte Fläche komme es nicht an. Nur
Gedankenlose können das glauben. Bei dem
Ernste der Gegenwart, in der unsere Feinde un-
ablässig bemüht sind, uns auszuhungern, darf
kein Deutscher dazu beitragen, die Ernte zu ver-
ringern, und damit die Pläne unserer Feinde
zu fördern.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (9. Juni 2015). 9. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnrs


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