25. August 1915

25081915mahlkarte

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. August  1915

Bekanntgabe der Regelungen zur Mahlkarte der Selbstversorger mit Getreide

Bekanntmachung.
Unter Hinweis auf meine Anordnung vom 20.

März d. Js. (veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 26)
weise ich nochmals auf folgendes hin:
Die Selbstversorger des Kreises Schleiden müssen
sämtlich mit einer Mahlkarte versehen sein. Diese
Mahlkarten sind auf den Bürgermeisterämtern zu er-
halten. Es ist in ihnen eine Zeiteinteilung nach Mo-
naten angegeben, nach welchen sie das für ihre Fa-
milie bestimmte Getreide ausmahlen lassen können.

In jedem Monat darf nur soviel Getreide ausgemahlen
werden, wie es auf die Zahl der Familienangehörigen
entfällt. Auf jeden Kopf der Familie entfällt monat-
lich, wie schon öfters bekannt gemacht, 9 kg Brot-
getreide.
Die Müller werden strengstens hiermit angewiesen,
in keinem Falle für einen Monat mehr Getreide aus-
zumahlen, wie es auf der Mahlkarte angegeben ist.
Die Müller dürfen mithin neue Mengen von Ge-
treide nicht ausmahlen, bis nach dem letzten Ausmahlen
eine Zeitspanne von einem Monat verflossen ist.
Die sämtlichen Hausschrotmühlen werden seitens der
Polizeibeamten verschlossen und versiegelt. Die Ent-
fernung des Siegels und die Ingebrauchnahme der
Hausschrotmühle ist strafbar.
Bezüglich des Mahllohnes bleibt es bei der Be-
stimmung, daß dieser nicht in Prozenten des zu ver-
mahlenden Getreides entnommen werden darf, sondern
in Geld zu entrichten ist. Der Mahllohn bleibt auf
höchstens 80 Pfg. für den Ztr. beim Schroten und
auf höchstens 1,25 Mk. für den Ztr. beim Feinmahlen.
Zuwiderhandlungen werden gemäß § 44 der Bekannt-
machung über die Regelung des Verkehrs mit Brot-
getreide und Mehl vom 25. Januar 1915 und gemäß
§ 57 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915
mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit einer Geld-
strafe bis zu 1500 Mark bestraft.
Schleiden, den 21. August 1915.
Namens des Kreisausschusses des Kreises Schleiden.
Der Vorsitzende:
Dr. Kreuzberg, Königl. Landrat.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (25. August 2015). 25. August 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cnr2


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