7. Juli 1915

19150707_Nachtbackverbot_8

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juli 1915

Das Nachtbackverbot wurde aufgehoben.

Ernte und Nachtbackverbot. Mit Rücksicht auf die
Einbringung der Ernte hat der Regierungspräsident zu
Potsdam für die ländlichen Bezirke das Nachtbackverbot auf-
gehoben und die Backarbeit für die Zeit von nachmittags
um fünf Uhr bis um fünf Uhr morgens verlegt. Sind die
Erntekräfte, die dadurch frei werden, auch nur gering, so
werden sie doch mit Freuden begrüßt, da jede Hilfe, auch
wenn sie sich nur auf wenige Stunden beschränkt, bei dem
Mangel an Armen und Händen willkommen ist. Es darf
wohl erwartet werden, daß ähnliche Anordnungen wie in
Potsdam auch in andern ländlichen Bezirken des Reiches
getroffen werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (7. Juli 2015). 7. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnpk


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