5. Juli 1915

BR 0007 Nr. 38864 (17)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007, Nr. 38864, o. Bl.

Der Einfluss der Militärbehörden reichte weit über militärische Fragen im engeren Sinne hinaus. In ihren Zuständigkeitsbereich fielen viele verwaltungspolizeiliche Aufgaben, bei denen sie den zivilen Polizeibehörden (Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten, Landräte) vorgesetzt waren. So regulierte etwa das VII. Armeekorps auch für das Rheinland den Umgang mit empfängnisverhütenden Mitteln und Abtreibungen– wobei Regulierung ein weitgehendes Verbot jenseits von approbierten Medizinern bedeutete.


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