3. Juli 1915

3.7. Kreis Mettmann 13.7. Kreis Mettmann 2.

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 3.7.1915

Stand der Versorgung mit Mehl im Kreis Mettmann

i. Mettmann, 2. Juli. Die Selbstver-
sorgung der Landkreise mit Mehl.
Während der Zeit der Selbstversorgung der
Landkreise mit Mehl (vom 1. Februar bis Ende
März 1915) haben, wie in den letzten Tagen in
der Presse berichtet wurde, verschiedene Land-
kreise beträchtliche Gewinne erzeilt, die zu
Zwecken der Volksernährung zur Verfügung
gestellt werden. Im Kreise Mettmann ist bei
der Versorgung der Eingesessenen mit Mehl
keinerlei Gewinn eingetreten. Der Kreis hat
daher jedoch das Mehl um mehr als 10 Mark
für den Doppelzentner billiger abgeben können
und damit anerkanntermaßen den Zwecken der
Volksernährung mindestens in gleichem Maße
gedient. Die Bäcker sind in der Lage gewesen,
das Brot an die Verzehrer billiger abzugeben,
als dies in den Nachbarkreisen wegen der
höheren Mehlpreise möglich war.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Mettmann (3. Juli 2015). 3. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cnoy


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