Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Juli 1915
Erinnerung an das Verbot, Drachen bzw. Windvögel aufsteigen zu lassen und ein warnendes Beispiel aus Bochum für die im Übertretungsfalle zu erwartende Strafe
Solingen. Keine Windvögel steigen lassen. Nach
einer Bekanntmachung des General-Kommandos vom 27. November
1914 ist es verboten, Drachen (Windvögel), kleine Luftballons usw.
aufsteigen zu lassen. Uebertretungen dieser Anordnung werden mit
Gefängnis bestraft. Die Eltern sind für die Uebertretung der Ver-
fügung durch ihre Kinder strafrechtlich haftbar. Zur Warnung sei
ein Fall aus Bochum mitgeteilt: Am zweiten Pfingsttage ging der
Arbeiter Konrad G. aus Bochum mit seinen drei Kindern ins
Freie und ließ bei dieser Gelegenheit einen kleinen Drachens steigen.
Ein Schutzmann brachte den Mann zur Anzeige. Das Schöffengericht,
das sich mit dem Falle zu beschäftigen hatte, mußte, da eine Geld-
strafe nicht zulässig ist, auf einen Tag Gefängnis erkennen.
Dem Verurteilten wurde empfohlen, die Gnade des Kaisers anzurufen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (22. Juli 2015). 22. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnok