26. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1915

Sieben Arbeiter aus Wiesdorf wurden wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt vom Kriegsgericht Köln verurteilt.

Wiesdorf. Vor dem Kriegsgericht. Sieben Ar-
beiter von hier im Alter von 19 bis 30 Jahren hatten sich vor
dem Außerordentlichen Kriegsgericht in Köln wegen Wider-
standsleistung wider die Staatsgewalt zu verantworten. Von
einem von ihnen war ein anderer Arbeiter grundlos mißhandelt
worden, der polizeilichen Schutz anrief. Ein Polizeibeamter
forderte von dem Täter die Angabe seiner Personalien, die
dieser verweigerte. Darauf sollte der Täter zur Wache ge-
bracht werden, wobei er sich weigerte, nach dem Beamten
schlug und biß. Darauf zog der Beamte seinen Säbel und
schlug dem Arrestanten damit auf den Arm. Jener aber ergriff
die Waffe, suchte sie zu zerbrechen und schlug auf den Beamten
ein. Inzwischen hatten sich etwa 15 Burschen angesammelt,
aus deren Mitte der Ruf erscholl: „Schlagt die Schutzleute tot,
die gehören in den Schützengraben!“ Auch fiel ein Schuß und


einer der Burschen versetzte dem Beamten einen Schlag mit
einem Spazierstock. Das Kriegsgericht bezeichnete den Vorgang
als eine Ausschreitung der schlimmsten Art. Die Polizeibeamten
müßten während der Kriegszeit vor derartigen Ausschreitungen
besonders wirksam geschützt werden. Deshalb wurde von den
Haupttätern der eine zu einem Jahre, der andere zu
neun Monaten Gefängnis verurteilt, vier weitere
Angeklagte zu je drei Monaten Gefängnis und einer zu zwei
Monaten Gefängnis.


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