27. Juni 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Juni 1915

Frisches Obst eignet sich nicht als Liebesgabe.

   –  Frisches Obst, insbesondere Erdbeeren und
Kirschen, darf in Pappkästen mit der Feldpost
nicht verschickt werden, weil die Früchte schon
nach kurzer Beförderungsdauer Flüssigkeit ab-
sondern, wodurch andere Sendungen beschädigt
werden. Die Versendung ist nur in sicher ver-
schlossenen Blechbehältern zulässig. Am besten
wird von der Versendung überhaupt abgesehen,
weil keine Gewähr besteht, daß die Früchte in
gutem Zustande ankommen. Ungenügend ver-
pakte Feldpostsendungen mit frischem Obst wer-
den von den Postanstalten zurückgewiesen werden.


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