28. Juli 1915

28071915 maulundklauenseuche

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Juli 1915

Bekanntmachung über Vorsichtsmaßnahmen bei zugekauften Schweinen zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche im Kreis Schleiden

Bekanntmachung
Es ist festgestellt worden, daß die Maul- und
Klauenseuche, die im Kreise Schleiden immer noch an
den verschiedenen Orten ausbricht, meistens durch
den Ankauf von kleinen Schweinen eingeschleppt wird.
Die Landwirte des Kreises ersuche ich, in ihrem
eigenen Interesse doch die größte Vorsicht walten zu
lassen. Da die Bestimmung, daß eingeführte Schweine
von dem Kreistierarzt untersucht werden müssen,
während des Krieges aufgehoben ist, so gebe ich den
guten Rat, daß die Landwirte angekaufte Schweine
von sich aus durch den Herrn Kreistierarzt unter-
suchen lassen, oder wenigstens die angekauften Tiere
14 Tage lang getrennt von dem Rindvieh und den
anderen Haustieren einstallen.
Schleiden, den 23. Juli 1915
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (28. Juli 2015). 28. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cnmw


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