8. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juni 1915

Damit auch kleinere Firmen an Heereslieferungen beteiligt werden können, sollen die Handelskammern eine Vermittlungs-Organisation aufbauen.

                  Heereslieferungen durch die
                           Handelskammern.
   An die Handelskammern hatte die Feldzeugmeisterei ein
Rundschreiben gerichtet, in dem angeregt wurde, daß sie ge-
gegebenenfalls Heereslieferungen übernehmen möchten,
damit auch kleinere Firmen berücksichtigt werden kön-
ten. Der preußische Handelsminister hat aus besonderem An-
laß sich hierzu folgendermaßen ausgesprochen:
   Einige Handelskammern glauben in dem Rundschreiben der
Feldzeugmeisterei betreffend die Mitwirkung der Handels-
kammern bei der Verteilung von Heereslieferungen einen
Widerspruch mit den in meinem Runderlasse vom 29. März
aufgestellten Grundsätzen zu finden. Diese Annahme trifft
nicht zu. Wie mir vom Kriegsminister bestätigt wird, kommt
es der Feldzeugmeisterei nur darauf an, kleineren Firmen
die Beteiligung an größeren Bestellungen der Heeresverwal-
tung zu ermöglichen. Sie legt dabei kein entscheidendes Gewicht
darauf, daß die Handelskammern selbst als Großunternehmer
auftreten oder der Heeresverwaltung gegenüber privatrechtlich
die Gewähr für eine sachgemäße und pünktliche Lieferung über-
nehmen. Eine solche Beteiligung der Handelsvertretungen
würde allerdings mit der in meinem Runderlaß gekennzeich-
neten Stellung der Handelskammern und ihrer Befugnis zur
Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben nicht vereinbar sein.


   Dagegen liegt es durchaus im Aufgabenkreise der Han-
delsvertretungen, wenn sie im Sinne der sehr beachtenswerten
Anregung der Feldzeugmeisterei, ohne Uebernahme finan-
zieller Verpflichtungen, für die Beteiligung kleinerer Firmen
an Heereslieferungen wirken, sei es, indem sie die beteiligten
Firmen zu einer Organisation zusammenschließen oder eine
die Vermittlung der Heereslieferungen übernehmende Zen-
tralstelle für ihren Bezirk ins Leben rufen, sei es auch in der
Weise, daß sie die ihnen mitgeteilten Aufträge der Heeres-
verwaltungsstellen an die beteiligten Firmen ihres Bezirkes
unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit weiter leiten und
unterverteilen. Auch die Errichtung einer Abrechnungsstelle
oder die Uebernahme ihrer Aufgaben durch die Handels-
kammern würde unter den gedachten Voraussetzungen zu-
lässig sein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (8. Juni 2015). 8. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cnir


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