Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Juni 1915
Fahrpreisermäßigung für Kriegsgefangene wird gewährt.
– Die für Kriegsgefangene bei ihrer
Verwendung zu Feldbestellungsarbeiten gewährte
Fahrpreisermäßigung kann weiterhin im Falle
ihrer Heranziehung zu irgendwelchen land-
wirtschaftlichen Arbeiten eingeräumt werden.