13. Juni 1915

13.6.15 Brotpreise

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 13.6.1915

Festgelegte Höchstpreise beim Brotverkauf

Umgegend und Nachbargebiete.
Vohwinkel, 12. Juni. Der Landrat hat für
die Gemeinden Gruiten, Millrath, Schöller, Har-
denberg-Neviges, Haan, Heiligenhaus, Langenberg
und Vohwinkel folgende Höchstpreise für
den Brot- und Mehlverkauf im Klein-
handel festgesetzt: Für das 4pfündige Schwarzbrot
68 Pf[enni]g, für das 3pfündige Kriegsbrot 65 P[fenni]g,
für das 2pfünige Weißbrot (mit Milch gebacken)
62 Pf[enni]g, für das 2pfündige Weißbrot (ohne Milch
gebacken) 55 Pf[enni]g, für 1 Pfund Weizenmehl 26 Pf[enni]g
und für 350 Gramm Weizenmehl 18 P[fenni]g.


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Kreisarchiv Mettmann (13. Juni 2015). 13. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnik


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