Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 9.6.1915
Beihilfe für die Anschaffung von Ferkeln im Kreis Mettmann
Mettmann, 9. Juni (Beihilfen für
Schweinezucht) Der Kreis Mettmann kann
in geeigneten Fällen nach einer Verfügung des
Landrats zur Anschaffung von Ferkeln
Beihilfe gewähren. Die Tiere müssen mindestens
acht Wochen alt sein. Ihre Anschaffung hat
unter Mitwirkung des örtlichen Schweinehalter-
vereins zu erfolgen, der auch die Aufzucht zu
überwachen hat. Die Halter müssen sich schriftlich
verpflichten, die Tiere mindestens ein halbes Jahr
zu behalten, widrigenfalls die Beihilfe zurück-
zuzahlen ist. Die Beihilfe beträgt 5-10 Mark,
je nach den Verhältnissen des Antragstelles; sie
wird in erster Linie an die Frauen der ein-
berufenen Krieger, ausnahmsweise auch an
andere Bedürftige gezahlt. Die Anschaffung
muß binnen acht Wochen seit Bekanntgabe der
Gewährung der Beihilfe erfolgen.
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Kreisarchiv Mettmann (9. Juni 2015). 9. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnid