Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1915
Trotz einer Vielzahl von Strafverfahren wird das Branntweinverbot immer wieder übertreten
Beachtet das Branntweinverbot!
Die Uebertretungen des bekannten Schnapsverbotes des
Generalkommandos mehren sich täglich. Verurteilungen, ob-
wohl in schon recht stattlicher Anzahl und zu Strafen bis zu
1 Monat Gefängnis erfolgt, haben allem Anschein nach ihren
Zweck, abschreckend zu wirken, verfehlt. Die Verurteilung wird
auf die leichte Schulter genommen in der Meinung, es würde
ja ohnehin die nur zulässige Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe
umgewandelt. Wenn diese Tatsache auch schon in einigen
besonders milde liegenden Fällen eingetreten ist, so sei aber
darauf hingewiesen, daß es auch Wirte und Wirtsfrauen gibt,
die die über sie verhängte Strafe schon haben absitzen
müssen. Die Wirte seinen somit vor zu sorgloser Stellung
zu dem Verbot dringend gewarnt und zwar um so mehr, als
ein Strafkammervorsitzender in öffentlicher Sitzung schon er-
klärt hat, demnächst mit aller Schärfe vorgehen und Strafen
bis zu 1 Jahre Gefängnis verhängen zu wollen.
Nicht weniger als acht solcher Schnapsprozesse gegen Wirte
und deren Angehörigen – Frauen und Töchter – beschäftigten
jetzt wieder die Strafkammer in Elberfeld. Die Angeklagten
waren aus Barmen, Elberfeld, Ohligs, Höhscheid und
Solingen. Ein Angeklagter, der in Ohligs wohnte, wurde
zu 4 Tagen Gefängnis verurteilt, alle übrigen kamen, da die
Uebertretungen nur in je einem Falle vorlagen und leichter
Natur waren, mit der geringsten zulässigen Strafe von 1 Tage
Gefängnis davon. Ein Arbeiter von hier bekam wegen An-
stiftung zum Schnapsverkauf ebenfalls diese geringste Strafe.
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Stadtarchiv Solingen (12. Juli 2015). 12. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cnhv