Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Juli 1915
Reichstagsabgeordneter Scheidemann ist nicht bereit, die polizeilichen Bedingungen für seine Versammlungen in Solingen und Ohligs zu akzeptieren. Die Versammlungen fallen deshalb aus.
Keine Versammlungen!
Die für morgen abend nach Ohligs und für Montag-
abend nach Solingen einberufenen Versammlungen, in
denen der Reichstagsabgeordnete unseres Kreises, Genosse
Phillip Scheidemann, über „Die Volksernährung im
Kriege“ sprechen sollte, können nicht abgehalten werden. Die
Solinger Polizeiverwaltung hat an die Genehmigung der
Versammlung eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Diese
Bedingungen sind dem Genossen Scheidemann mitgeteilt
worden. Scheidemann hat darauf an die Solinger Polizei
dieses Telegramm gerichtet:
„Polizeiinspektor Kircher
Solingen.
Ihre Bedingungen, unter denen ich in Solingen
reden dürfte, lehne ich entschieden ab.
Scheidemann.“
Daraufhin hat die Solinger Polizeiverwaltung die Ge-
nehmigung der Versammlung verweigert. Die Versammlung
ist also nicht.
Auch für die Ohligser Versammlung waren vom Land-
ratsamte ähnliche Bedingungen gestellt. Auch diese hat Genosse
Scheidemann abgelehnt.
Damit ist auch die Ohligser Versammlung unmöglich
geworden. Sie kann also nicht abgehalten werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (3. Juli 2015). 3. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnh3