Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1915
Die Stadt Wald warnt Hausbesitzer und Vermieter eindrücklich, die sich verpflichtet haben, auf 25 % ihrer Miete bei Kriegsteilnehmern zu verzichten, und trotzdem widerrechtlich diesen Betrag von ihren Mietern einfordern.
Wald. Keine Erpressung! Der stellvertretende
Bürgermeister macht bekannt: Zur Aufklärung und Warnung
der Vermieter diene folgendes: Es wird den Vermietern
wohl erinnerlich sein, daß sie bei den Mietsanträgen, die von
den Angehörigen der Kriegsteilnehmer häufig neben den
Kriegsunterstützungsanträgen gestellt werden, durch ihre auf
Zimmer 4 des Rathauses geleistete Unterschrift ausdrück-
lich sich verpflichten, auf 25 Prozent des
Mietzinses zu verzichten, solange die Stadt Wald
einen Beitrag von 50 Prozent die Mietzinses zahlt und außer-
dem 25 Prozent von der Familienunterstützung des Mieters
zu ihren Gunsten abhält. Wenn es trotzdem, wie festgestellt,
noch Vermieter gibt, die ungeachtet ihres ausdrücklichen Ver-
zichtes die 25 Prozent von ihren Mietern geradezu heraus-
pressen, so sei an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht,
daß eine solche Handlungsweise nicht nur moralisch zu ver-
werfen ist, sondern unter Umständen auch gegen das Strafge-
gesetzbuch verstößt und daß je nach Lage des Falles in Zukunft
dagegen eingeschritten werden wird.
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Stadtarchiv Solingen (5. Juni 2015). 5. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cngl