Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1915
Noch mehr Landsturmpflichtige sollen einberufen werden.
Stellung des ungedienten
Landsturms.
Das Bezirkskommando macht bekannt: Sämtliche bisher
noch nicht eingestellten unausgebildeten Landsturmpflichtigen
1. Aufgebots einschließlich des Jahrgangs 1876 der Stadt So-
lingen haben sich Montag den 7. Juni, vormittags 8 Uhr, im
Hofe des Bezirkskommandos zu stellen.
Die vom Waffendienst zurückgestellten Mannschaften
haben ihre Zurückstellungsbescheinigungen mitzubringen. Eben-
falls sind alle Militärpapiere mitzubringen. Die vom
Truppenteil als krank entlassenen Mannschaften, sowie die
Mannschaften, die zur Wiederaufnahme der Arbeit bei ihren
Fabriken entlassen sind, brauchen nicht zu erscheinen, dagegen
müssen die als „D. U.“ oder zeitig krank bezeichneten Mann-
schaften erscheinen.
Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird nach den
Kriegsgesetzen bestraft.
Solingen, 3. Juni 1915.
Königliches Bezirks-Kommando.
Von den „dauernd Untauglichen“ müssen auch die erschei-
nen, die den Entscheid „D. U.“ in der Landsturmmusterung er-
halten haben.
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Stadtarchiv Solingen (4. Juni 2015). 4. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cngg