Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 5.6.1915
Information und Hinweise für den Paketdienst der Post zum Verschicken von Feldpaketen.
Der Feldpaketdienst.
OPD. Bei der Versendung von Paketen an
mobile Truppen handelt es sich um eine
militärische Einrichtung. Die Beteiligung
der Postverwaltung beschränkt sich darauf, die
Pakete anzunehmen und den in der Heimat be-
findlichen Militär-Paketdepots auszu-
händigen. Die bei den heimischen Postanstalten
aufgelieferten Pakete dürfen bis 10 Kilogramm
schwer sein. Das Porto beträgt 5 Pf[enni]g für das
Kilogramm, mindestens jedoch 25 Pf[enni]g. Größere
Güter im Gewicht über 10 bis 50 Kilogramm
sind bei den Eisenbahn-Eilgut- und
Güterabfertigungen aufzuliefern; dabei
sind die Frachtkosten (nebst 25 Pf[enni]g Rollgeld) im
voraus zu entrichten. Mit der Weiterleitung
der Pakete von den Militär-Paketdepots nach
dem Felde und der Zustellung an die Truppen
hat die Post nichts zu tun, dies liegt vielmehr
in den Händen der Heeresver-
waltung.Hiernach ist es unrichtig, für das Ausbleiben
der an Heeresangehörige im Felde abge-
sandten Pakete bis 10 Kilogramm stets die
Postverwaltung verantwortlich zu machen. Diese
hat nur die Beförderung von der Aufgabepost-
anstalt zum Militärpaketdepot zu vertreten,
wobei Verluste oder große Verzögerungen
nahezu ausgeschlosssen sind. Die Schwierigkeit
liegt in der Beförderung der Pakete in Feindes-
land, namentlich wenn militärische Operatio-
nen stattfinden.Auch die dem Truppenteil
obliegende Zustellung der Pakete an den Emp-
fänger ist keineswegs so leicht ausführbar,
wie das Publikum vielfach annimmt. Viele
Beschwerden der Absender von Feldpaketen
darüber, daß diese nicht angekommen seien, er-
weisen sich als nicht zutreffend, weil sie zu früh
erhoben waren.
Außer den vorstehend erwähnten Feldpaketen
an mobile Truppen kommen noch Pakete an
Heeresangehörige in Garnisonen des
Deutschen Reichs in Betracht. Diese sind –
mit Ausnahme der Standorte in den elsässischen
Kreisen Altkirch, Mülhausen, Gebweiler, Thann
und Colmar – jederzeit zugelassen und unter-
liegen den Vorschriften und Taxen des Friedens-
dienstes.
Pakete mit Ausrüstungs- und Bekleidungs-
stücken für Militärpersonen in festen Stand-
orten in den elsässischen Kreisen Altkirch, Mül-
hausen, Gebweiler, Thann und Colmar können
auch weiter befördert werden, wenn sie unter
der Aufschrift der in Betracht kommenden
Truppenteile und Militärbehörden abgesandt
werden.
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Kreisarchiv Mettmann (5. Juni 2015). 5. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cng2