Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. Mai 1915
Die Ausfuhr von Heu aus dem Gebiet des 7. Armeekorps ist aufgrund des Belagerungszustandes unter Strafe gestellt.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 2. Juni 1851 verbiete ich hierdurch die Ausfuhr von Heu aus dem Gebiete des 7. Armeekorps in andere Bezirke des Deutschen Reiches.
Münster, den 17. Mai 1915.
Der kommandierende General.
Gez. Frhr. Von Sayl.
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Vorstehende Verfügung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Hilden, den 21. Mai 1915.
Der Bürgermeister. Heitland.
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Stadtarchiv Hilden (28. Mai 2015). 28. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cng0