Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Mai 1915
Um der “Lohndrückerei” in der Militäreffektenindustrie, die auch in Solingen ein Geschöpf des Krieges ist, Einhalt zu gebieten, veröffentlicht die „Bergische Arbeiterstimme“ Auszüge aus dem Reichstarifvertrag.
Heeresverwaltung und Heimarbeiter.
Um der Lohndrückerei in der Militäreffektenbranche,
besonders bei den Heimarbeitern, ein Ende zu bereiten, hat das
Kriegsministerium in einem Erlaß bestimmt, daß bei Vergebung von
Näharbeiten der dafür zu zahlende Lohn den Arbeitsleistungen an-
gemessen sein und den örtlichen Verhältnissen entsprechen muß. Ein
angemessener Lebensunterhalt muß durch den gezahlten Lohn garan-
tiert sein. Der Auftragnehmer soll gehalten sein, mindestens
75 Prozent der von der Heeresverwaltung gezahlten Stücklöhne an
die Personen abzuliefern, die die Arbeit leisten müssen. Die rest-
lichen 25 Prozent sollen sich auf Auftragnehmer, Zwischenmeister usw.
verteilen. An den 75 Prozent dürfen sich Zwischenmeister nur für
die selbst geleistete Arbeit beteiligen.
Dieser Erlaß soll zweifellos dazu beitragen, den vielen Miß-
ständen, die sich in der Militäreffektenindustrie währen des Krieges
herausgebildet haben, zu begegnen.
Auch in Solingen haben sich in der hier neu eingeführten
Militäreffektenbranche Verhältnisse eingebürgert, die man als un-
haltbar bezeichnen muß. In jeder Sitzung hat sich das Gewerbe-
gericht mit Klagen von Arbeitern und Arbeiterinnen zu befassen, die
wegen Lohnstreitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber klagen müssen.
Nach unseren Feststellungen werden in Solingen und Wald
an Heimarbeiterinnen für Näharbeiten Löhne bezahlt, die über
50 Prozent unter dem Reichstarif stehen, den der Sattelerverband mit
den großen Firmen, die in einem Kriegslieferungsverband vereinigt
sind, abgeschlossen hat. An diesem Tarifabschluß waren auch Ver-
treter des Kriegsministeriums beteiligt, so daß also die festgesetzten
Tariflöhne als Grundlage für den kriegsministeriellen Erlaß zu
gelten haben. Wird dem Erlaß des Kriegsministers, wie wir hoffen,
der nötige Nachdruck verliehen, so werden Wochenlöhne von 7,8 und
9 Mark für Arbeiterinnen in der Militäreffektenindustrie, die heute
bezahlt werden, nicht mehr möglich sein. Für die Arbeiter und
Arbeiterinnen gilt es nun, sich darüber zu orientieren, was ihnen
von Rechts wegen an Lohn zusteht. Wir lassen zu diesem Zwecke
die durch Reichstarif festgesetzten Löhne für die hier angefertigeten
Artikel folgen:
Tornister 07/13 ausschließlich nieten, aufziehen (kleben) und
Kasten behäuten, jedoch einschließlich Transparentleder umbiegen,
schärfen, lackieren, aufnageln und Keil einnähen, sowie Beutel seit-
lich anreihen. Maschinennaht: Klappe einlassen, Scheuerleder bis
zum Transparentsteg 4,20 Mark.
Patronnentasche 09 ausschließlich nieten 1 Mark. Maschinenaht:
6 Bodennähte, 2 Transparent-Einlagen in den Deckeln, Einnähen
der 3 Deckel in die Rückenwand.
Karabinerriemen 98 für Fußmannschaften und Berittene 8 Pf[enni]g
Feldflaschen-Riemengestell neuer Art 18 Pf[enni]g
Spatenfutteral ( mit 2 Trageschlaufen) handgenäht 70 Pf[enni]g. Bei
Maschinennaht (ausschließlich Köder einheften) 35 Pf[enni]g
Beilfutteral (ausschließlich nieten) 70 Pf[enni]g
Beilpickenfutteral (ausschließlich nieten) 80 Pf[enni]g
Tornister wie Pos[ition] 1 bis 3 und Zuschlag für Schanzzeug- Trage-
vorrichtung 30 Pf[enni]g
Beilfutteral, ausschließlich nieten, handgenäht 85 Pf[enni]g, desgl[eichen]
ausschließlich nieten, Ringkappe, Maßbandtasche, flache Seite mit
Maschine genäht 35 Pf[enni]g
Kreuzhackenfutteral ausschließlich nieten, Doppelung am Haken,
mit Maschine genäht 80 Pf[enni]g
Axtfutteral ausschließlich nieten 70 Pf[enni]g.
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Stadtarchiv Solingen (26. Mai 2015). 26. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnfm