Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 21. Mai 1915
Wegen Pfingsten darf bereits einen Tag früher Brot ausgeteilt werden.
Hilden, 21. Mai. Mit Zustimmung des Landrats darf auf die Brotkarte, die erst vom 23. Mai ab in Kraft tritt, bereits von morgen Sonnabend nachmittags 2 Uhr ab Brot entnommen werden. Es geschieht dies mit Rücksicht auf die Pfingstfeiertage.