25. Mai 1915

25.5.15 Liebestätigkeiten

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 25.5.1915

Beschäftigung und Ausbildung von Kriegsbeschädigten und Finanzierung durch den Provinzialverband der Rheinprovinz

Fürsorge für Kriegsbeschädigte
Der “Tätigkeitsausschuß für Kriegsbeschädig-
tenfürsorge” hat am 19. Mai im Rathause in Köln
unter dem Vorsitz des Landesrats Dr. Horion als
Vertreters [sic!] des Landeshauptmanns eine Sitzung
abgehalten, die sich u[nter] a[nderen] mit der Frage der Über-
nahme der Kosten der Kriegsbeschädig-
tenfürsorge auf den Provinzialverband be-
schäftigte. Nachdem der Provinzialausschuß in
seiner Sitzung vom 15. Mai über diesen Punkt
entscheidende Grundsätze aufgestellt hat, konnte
der Tätigkeitsausschuß den örtlichen Organisa-
tionen in Bezug auf die Kostenübernahme weit-
gehende Zusicherungen machen, durch die sicher-
gestellt wird, daß die große Aufgabe, die Kriegs-
beschädigten dem Erwerbsleben wieder zuzu-
führen, in der Rheinprovinz in keinem Falle
an der Frage der Kostentragung scheitern wird.
Insbesondere werden den örtlichen Organisa-
tionen sämtliche durch die Berufsberatung ent-
stehenden Barauslagen und ebenso den Kriegs-
beschädigten die ihnen durch die Berufsberatung
entstehenden Ausgaben, z[um] B[eispiel] Reisen an den Ort
der Berufsberatung, Aufenthalt in den Anstalten
zum Zwecke der Begutachtung und Beratung
erstattet. Ferner werden die Kosten gesund-
heitlicher Maßnahmen, falls die Militärver-
waltung nicht eintritt, oder ihre Heranziehung
zu lange Zeit in Anspruch nehmen würde, undebenso die Kosten der Ausbildung der Kriegs-
beschädigten, wie Schulgeld, Kosten des Unter-
halts während der Ausbildungszeit, Anstalts-
pflegekosten, Lehrprämien an Handwerksmeister,
Versicherungsbeiträge auf den Provinzial-
verband übernommen. Darüber hinaus
kann auch noch den von dem Kriegsbeschädigten
bisher unterhaltenen Angehörigen wäh-
rend der Zeit, in welcher der Kriegsbeschädigte
infolge seiner Ausbildung ohne Verdienst ist,
auf Antrag eine Unterstützung für Rechnung
des Provinzialverbandes gezahlt werden. Der
Tätigkeitsausschuß beschäftigte sich dann noch
mit einer wichtigen durch die inzwischen ge-
wonnene praktische Erfahrung notwendig ge-
wordenen Ergänzung zu den von ihm schon her-
ausgegebenen “Ratschlägen dür die Berufsbe-
ratung von Kriegsbeschädigten”.
Es wurde ferner festgestellt, daß die Organi-
sation der Kriegsbeschädigtenfürsorge in der
Rheinprovinz nunmehr lückenlos ist, indem
für jeden Stadt- und Landkreis Ausschüsse oder
Berufsberater, an die sich die Kriegbeschädig-
ten wenden können, bestellt sind. Ein Verzeich-
nis der örtlichen Organisationen soll zur Ver-
sendung gelangen.
Der Vorsitzende machte dann noch Mitteilung
von einem Erlaß des Ministers der Innern
vom 10. Mai 1915, wodurch die ersten Schritte
getan werden, um den Zusammenhang zwischen
den einzelnen Organisationen der Monarchie
durch Schaffung einer Zentralstelle in die Wege
zu leiten. In dem Erlaß wird ferner eine Zu-
sammenstellung der für die Arbeit der Organi-
sationen in Betracht kommenden Grundsätze und
Richtlinien gegeben. Diese Grundsätze stimmen
durchaus mit dem von dem Tätigkeitsausschuß
in der Rheinprovinz bisher geübten Verfahren
überein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Mettmann (25. Mai 2015). 25. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cnez


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.