Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Mai 1915
Pferde für die Armee sind dringend notwendig.
Bekanntmachung
betreffend freihändigen Ankauf und Aushebung
von Pferden für die Armee.
Das stellvertretende General-Kommando
des VIII. Armee-Korps hat vom Kriegs-
ministerium Anweisung erhalten, den Bedarf
an Pferden durch freihändigen Ankauf oder
Aushebung zu decken.
Es ist beabsichtigt, so lange wie möglich
im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse von
Aushebungen abzusehen und die erforderliche
Anzahl von Pferden anzukaufen, soweit es
irgend möglich ist, unmittelbar bei den Be-
sitzern.
Die Bevölkerung wird auf das Vorteil-
hafte des Pferdeverkaufs unmittelbar an die
vom stellvertretenden General-Kommando be-
stimmte Ankaufs-Kommission gegenüber der
gesetzlichen Aushebung aufmerksam gemacht.
Hierbei wird der ausgiebige Ersatz der Pferde
durch Ochsen empfohlen.
Die Ausführung von Pferden in andere
Kreise des Reiches ist untersagt.
Siegburg, den 19. Mai 1915.
Der Landrat
gez. von Dalwigk.
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Stadtarchiv Troisdorf (23. Mai 2015). 23. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cneh