19. Mai 1915

BAST_19_05_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Mai 1915

Eine Verurteilung wegen Majestätsbeleidigung

  Majestätsbeleidigung.
   Am 11. Mai machte der damals in Solingen arbeitende
Monteur Hermann B. aus Frankfurt a(m) M(ain) eine Bahnfahrt
nach Rheydt. Auf der Rückfahrt nach hier mußte er in Neuß
umsteigen und hatte einige Minuten Aufenthalt. Schwestern
vom „Roten Kreuz“ gingen auf dem Bahnsteig mit Sammel-
büchsen für verwundete Krieger herum und traten auch an B.
heran. Er lehnte es ab, etwas zu geben und sprach mit lauter
Stimme über „modene Bettelei“. Dann verbreitete er sich in
schlecht wiederzugebender Weise über den deutschen Kaiser und
den Papst. Passanten nahmen den Mann fest und brachten ihn
nach der militärischen Bahnhofswache. Die erste Vernehmung
wurde von einem Offizier vorgenommen. Hierbei bestritt B.,
mit seinen Reden den deutschen Kaiser gemeint zu haben. Mit
dem Ausdruck „Lumpen“ wollte er auf die Nahrungs-
mittelwucherer und die Kriegsurheber hingewiesen
haben. Er wurde in Untersuchungshaft gehalten und mußte sich
gestern vor der Strafkammer in Düsseldorf verantworten. Zu
seiner Verteidigung bemerkte der Angeklagte, von den Redereien
auf dem Bahnhofe habe er keine Kenntnis mehr, denn an dem
kritischen Tage sei er schwer betrunken gewesen.
Diesen Einwand wollte der Staatsanwalt nicht als Mil-
derungsgrund gelten lassen und beantragte „mit Rücksicht auf
den Ernst der Zeit“ gegen den Angeklagten 1 Jahr Gefängnis.
Wegen Majestätsbeleidigung lautet das Urteil auf 6 Monate
Gefängnis. Von einer Aufhebung des Haftbefehls verlautet
nichts.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (19. Mai 2015). 19. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cne8


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