12. Mai 1915

1915 05 12-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Mai 1915

Neue Bestimmungen zur Fleischdauerware

Hilden, 12. Mai. Mit Wirkung vom 8. Mai ab ist die Bestimmung aufgehoben worden, nach welcher jede Gemeinde mit über 5000 Einwohnern verpflichtet war, ein der Einwohnerzahl entsprechendes Quantum Fleischdauerware bereitzustellen. Diese Verpflichtung hatte auch die Stadt Hilden zu erfüllen. Das Aufheben dieser Bestimmung kann als Zeichen dafür gehalten werden, daß die Ernährungsfragen eine glänzende Lösung gefunden haben und reiche Bestände an Dauerware sichergestellt wurden. Viele Städte, so auch Hilden, haben bereits mit dem Verkauf von Fleischdauerware begonnen.


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Stadtarchiv Hilden (12. Mai 2015). 12. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cndi


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