Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Mai 1915
Die staatliche Anweisung, daß Städte und Gemeinden in erheblichem Maße Fleisch als Dauerwaren für ihre Bürger einlagern müssen, wird aufgehoben. Sie gilt als mitverantwortlich für die enormen Preissteigerungen bei Schweinfleisch. Kommunen mussten daher immense Kosten für die Einlagerung aufwenden und können die Fleischprodukte nunmehr wegen des hohen Preises kaum verkaufen. Deshalb geben einzelne Gemeinden wie Leichlingen und Wiesdorf Fleischdauerwaren zwangsweise als Naturalienleistung an die Kriegerfamilien und Bedürftigen ab und verrechnen dafür die hohen Preise. Die „Bergische Arbeiterstimme“ protestiert heftig gegen diese unsoziale Maßnahme, die die geringen finanziellen Möglichkeiten der Armen noch weiter belastet.
Keine Verpflichtung mehr,
Dauerware anzuschaffen!
Die Bundesratsverordnung vom 25. Januar, nach der die
Städte und Landgemeinden verpflichtet waren, zur Versorgung
der Bevölkerung mit Fleisch einen ganz erheblichen Vorrat an
Dauerware (für 15 Mark auf den Kopf der Bevölkerung) zu
beschaffen und ihre Aufbewahrung sicherzustellen, hat keine
Geltung mehr. Durch eine amtliche Veröffentlichung im
“Reichsanzeiger” ist diese Verordnung jetzt vom 8. Mai an
außer Kraft gesetzt worden.
Diese Maßregel, die nach kaum viermonatigem Bestande
das Zeitige gesegnet hat, hat den finanziell schwach gestellten
Gemeinden außerordentlich viel zu schaffen gemacht. Auch im
Landkreise Solingen hat man das gespürt. In vielen Ge-
meinden ist der Beschluß, die Dauerware in einer von der Ver-
ordnung verlangten Menge einzulegen, nur nach langem und
zähem Widerstande gerade der volkswirtschaftlich
unterrichteten Gemeindevertreter durchgeführt worden.
Gemeinden, die schon gekauft haben, sind schlimm dran, denn
die Maßnahme des Bundesrats hat noch die besonders unan-
genehme Begleiterscheinung gehabt, daß die Preise der
Schweinefleischerzeugnisse in einer Weise in die Höhe getrieben
worden sind, daß gar nicht daran zu denken ist, daß diese Er-
zeugnissse jetzt von Leuten auch nur mit mittleren Einkommen
konsumiert werden können.
Deshalb muß Einspruch dagegen erhoben werden, daß
jetzt einzelne Gemeinden versuchen, dadurch aus den Dauer-
waren-Schwulitäten herauszukommen, daß sie die Sachen bei
den Kriegerfamilien anbringen wollen, indem sie diesen einen
Teil ihrer Unterstützung in Gestalt von Dauerware verabfolgen.
Das geschieht heute, soweit uns bekannt geworden ist, in
Wiesdorf und in Leichlingen. In Leichlingen ist es
durch diese Bekanntmachung des stellvertretenden Bürger-
meisters angeordnet:
Auf Grund des § 5 Absatz 2 des Gesetzes, betr. die
Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener
Mannschaften vom 28. Februar 1888 wird die Unterstützung
beim nächsten Auszahlungstermine erstmalig zum Teil in
Form von Lebensmitteln abgegeben. Es erhalten:
1. Die kinderlosen Ehefrauen und die alleinstehenden
Eltern der eingezogenen Mannschaften ein halbes Pfund
Holländer Käse und ein Pfund Speck;
2. Die übrigen ein Pfund Holländer Käse und zwei Pfund
Speck.
Das Pfund Käse wird mit einer Mark, das Pfund Speck
mit 1,50 Mark von dem Geldbetrage der Unterstützung in
Abzug gebracht. Die Unterstützungsberechtigten erhalten bei
der Stadtkasse an Stelle des abgezogenen Betrages einen
Gutschein, für den sie die Lebensmittel bei dem Kaufmann
Heinrich Pesch,Opladenerstraße, am gleichen Tage in
Empfang zu nehmen haben.
Was zu diesen Maßnahmen zu sagen ist, wird heute schon
in dem Artikel Wiesdorf gesagt. Wir protestieren dagegen,
daß man den Kriegerfamilien an Stelle ihrer Geldunterstützung
Dauerware gibt, die heute zu Apothekerpreisen be-
rechnet werden. Wir sind ja nicht mit billigen Fleischpreisen
verwöhnt. Aber bei den heutigen Preisen des Schweinefleisches
ist gar kein Gedanke daran, daß in den Kriegerfamilien dieses
Fleisch konsumiert werden kann, – wenn es den Krieger-
familien nicht – billiger gelassen wird! Wenn die Verord-
nung des Bundesrats verfehlt war, so sollte man jetzt unter
keinen Umständen das Unterstützungswesen dazu be-
nutzen, über die durch die Verordnung geschaffenen Verlegen-
heiten hinwegzukommen!