Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Mai 1915
Wegen wiederholter Verstöße gegen die Pressezensur wird die „Bergische Arbeiterstimme“ unter Vorprüfung gestellt.
VII. Armeekorps
Stellvertr[etendes] Generalkommando. Münster, den 10. Mai 1915.
Abt. IId Nr. 2348.
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An
Schriftleitung und Verlag der Bergischen Arbeiterstimme,
Solingen.
Die in Nr. 106 der „Bergischen Arbeiterstimme“ unter
dem Titel „Eine Willenserklärung“ veröffentlichte Resolution
bildet eine Anreizung zum Landesverrat und zum militärischen
Ungehorsam vor dem Feinde. Ihr Abdruck war deshalb unzu-
lässig und verstößt in gröblicher Weise gegen meine Vorschriften
über die Presse und Ihre mir wiederholt gegebenen Ver-
sprechungen. Ich ordne daher die Vorprüfung über Ihr
Blatt an.
Die Polizeiverwaltung in Solingen ist von dieser Ver-
fügung in Kenntnis gesetzt worden.
Diese Verfügung haben Sie an der Spize der nächsten
Ausgabe Ihres Blattes ohne Zusatz zu veröffentlichen.
Der kommandierende General:
v. Gayl.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (12. Mai 2015). 12. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cnd6