Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Mai 1915
Der „Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen“ fordert von den Verwaltungsspitzen im Oberen Kreis Solingen Änderungen bei der lokalen „Brotpolitik“, u.a. einheitliche Höchstpreise und Schwerarbeiter-Zulagen.
Eine Brot- Eingabe.
Der vor einiger Zeit ins Leben gerufene Kriegsausschuß
für Konsumenteninteressen hat an den Oberbürger-
meister von Solingen, den Landrat und an die
Bürgermeister von Wald, Gräfrath, Ohligs
und Höhscheid diese Eingabe gerichtet:
Solingen, den 6. Mai 1915.
Der Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen gestattet sich
hierdurch, auf eine Bestimmung in der Verordnung über den
Brotverkehr aufmerksam zu machen, die geeignet ist, sowohl die
Brotproduzenten zu schädigen, wie auch die vorhandenen Mehl-
vorräte in nicht genügender Weise zu strecken. Es wird nämlich
bestimmt, daß die hergestellten Backwaren keinerlei Zusätze von
Rosinen, Korinthen usw. haben dürfen. Da es durch die festgelegte
Brotration von 250 Gramm pro Tag auf den Kopf der Bevölke-
rung ausgeschlossen ist, daß jemand mehr Brot als zulässig er-
hält, die Zusätze aber zur Steigerung des Brotgewichts beitragen,
wird durch diese Maßnahme erreicht, daß die noch vorhandenen
Mehlvorräte noch mehr gestreckt werden. Den Bäckereien wird er–
möglicht, die vorhandenen, zum Teil noch sehr großen Vorräte
von Rosinen usw. zu verwenden und diese dadurch vor dem Ver-
derben zu schützen. Da in anderen Regierungsbezirken die Ver-
wendung dieser Sätze erlaubt ist, bitten wir, bei der zuständigen
Stelle für Abänderung dieser Bestimmung eintreten zu wollen.
Die vorhandenen Unterschiede in den Verkaufspreisen von
Brot, Mehl usw. lassen es angezeigt erscheinen, Einheits- oder
Höchstpreise für Brot und Mehl festzusetzen. Die erfolgte Herab-
setzung der Preise für Mehl usw. durch die Kriegsgetreidegesellschaft
für die Produzenten läßt eine derartige Maßnahme als sehr
wünschenswert erscheinen. Nun hat ja bereits die Stadt Solingen
Höchstpreise festgesetzt, die unserer Auffassung nach doch noch zu
hoch sind. Wir bitten daher die Verwaltung in Solingen, eine
Abänderung dieser Maßnahme herbeizuführen und in Gemein-
schaft mit den Nachbargemeinden des Landkreises die Höchstpreise
einheitlich festsetzen zu wollen. Wie erlauben uns dafür folgenden
Vorschlag zu unterbreiten:
Mehl 1 Pf[un]d 0,30 Mk.
Schwarzbrot 4 “ 0,72 “
Kriegsbrot 3 “ 0,65 “
Graubrot 3 “ 0,65 “
Weißbrot 2 “ 0,65 “ mit Milch.
Weißbrot 2 “ 0.60 “ ohne Milch.
Die von uns in Vorschlag gebrachten Höchstpreise halten sich
im Rahmen dessen, wo auch den Produzenten ein anständiger
Nutzen verbleibt. Wir glauben daher, daß sich keinerlei Bedenken
gegen die Durchführung dieser Maßnahme, die für die große Masse
der Konsumenten von größter Bedeutung ist, erheben lassen. Wir
bitten, unserm Antrag beizutreten.
Die Verordnung über den Brotverkehr hat, soweit die Ver-
teilung auf den Kopf der Bevölkerung in Betracht kommt, zu dem
Ergebnis geführt, daß die mit körperlich schwerer Arbeit beschäf-
tigten Arbeiter in Fabriken usw. mit der Brotration nicht aus-
kommen können. Fast ausschließlich sind die in Frage kommenden
Betriebe für die Militärverwaltung beschäftigt, die doch sicherlich
ein großes Interesse an der Erhaltung der vollen Leistungsfähig-
keit dieser Arbeiter hat. Diese voll zu erhalten, ist aber auf die
Dauer unmöglich, wenn hier nicht eine Abänderung eintritt. Nach
den Veröffentlichungen in der Presse sind zum Teil erhebliche Er-
sparnisse in dem Verbrauch von Mehl usw. zu verzeichnen. Viel-
leicht ließe sich hier ein Ausgleich schaffen, indem den mit schwerer
Arbeit beschäftigten Personen ein größeres Brotquantum zuge-
billigt wird, ohne daß dadurch der Gesamtverbrauch erheblich
überschritten wird.
Nach einer Bekanntmachung des Landrats, die wir in
heutiger Nummer abdrucken, sind auch für den Landkreis
Solingen Höchstpreise für Brot festgesetzt worden. Die amt-
lichen Höchstpreise sind aber auch erheblich höher als die
von dem Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen geforderten.
Der Antrag, zu gestatten, daß Zucker bei der Herstellung des
Brotes verwendet werden dürfe, hat sich für den Landkreis
durch die Verordnung des Landrats erledigt.
Nach dem Wortlaut der Verordnung über Höchstpreise für
Brot, die der Oberbürgermeister von Solingen erlassen hat,
darf Zucker beim Weißbrotbacken nicht verwandt werden. Schon
der Gleichheit wegen sollte der Oberbürgermeister hier eine
Aenderung eintreten lassen und dem Wunsche des Kriegsaus-
schusses folgen. Im Kriegsausschuß für Konsumentinteressen
sind nicht nur die freien und christlichen Gewerkschaften ver-
einigt; der Ausschuß vertritt auch die Interessen der konfessio-
nellen Arbeitervereine und der hier bestehenden Konsum-
genossenschaften in einer Gesamtzahl von rund 30 000 Mit-
gliedern. Die Familien der Mitglieder miteinbegriffen, stellen
also die vertretenen Konsumenten einen ganz erheblichen Teil
unserer Bevölkerung dar. Wir nehmen deshalb an, daß die
Behörden für die Wünsche des Kriegsausschusses ein offenes
Ohr haben werden.
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Stadtarchiv Solingen (11. Mai 2015). 11. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cnd3