Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Mai 1915
Die Bekanntmachung soll das Weiterleiten militärischer Geheimnisse unterbinden.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Es ist zu meiner Kenntnis gekommen,
daß aus Feldpostbriefen in unzulässiger Weise
zum Teil von Frauen Nachrichten über Truppen-
bewegungen und Absichten unserer Heeres-
leitung öffentlich weiter erzählt sind.
Abgesehen von der Gefahr, daß unsere
Feinde davon Kenntnis erhalten, ist es va-
terländische Pflicht, über alle derartigen Vor-
gänge zu schweigen und sie vor der Oeffent-
lichkeit zu hüten.
Ich warne hiermit ausdrücklich vor der
Weiterverbreitung solcher Nachrichten, sei es
schriftlich oder mündlich, und werde gegen
jedermann, wer es auch sei, der dies Verbot
übertritt, auf Grund der gesetzlichen Bestim-
mungen über Landesverrat und Verrat mili-
tärischer Geheimnisse vorgehen.
Cöln, den 25. April 1915 .
Der Gouverneur der Festung Cöln.
v. Held,
General der Infanterie.
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Stadtarchiv Troisdorf (2. Mai 2015). 2. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cnbm