29. Mai 1915

29051915Buchzensur

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Mai 1915

Bekanntmachung des Zensurverbotes für das Buch “Kindersegen und Arbeiterklasse”

Bekanntmachung.

    Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Be-
lagerungszustand vom 4. Juni 1851 wird die Be-
schlagnahme der im Bezirke des VIII. Armeekorps
befindlichen Stücke des in Jena von Wilhelm
Leissner, Jena-Ost Saale Z. 44 herausgegebenen
Buches „Kindersegen und Arbeiterklasse“ (Druck
von Hermann Brendel, Jena) hiermit angeordnet
und die Weiterverbreitung der Schrift verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis
zu einem Jahre bestraft.
Coblenz, den 10. Mai 1915.
Stellvertr[etendes] Generalkommando des VIII. Armeekorps.
Der Kommandierende General.
gez[eichnet] von Ploetz, General d[er] Inf[anterie]


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Kreisarchiv Euskirchen (29. Mai 2015). 29. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cnb4


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