Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. April 1915
Die Rekruten die in den Jahren 1914 und 1915 ausgehoben wurden stehen von jetzt an zur Einberufung nach Bedarf bereit
Hilden, 28. April. Die Bezirkskommandos in Düsseldorf teilen folgendes mit: Auf Anordnung des Kriegsministeriums werden vom 1. Mai 1915 ab nach Bedarf die Rekruten, die in den Jahren 1914 und 1915 ausgehoben worden sind, einberufen werden. Firmen usw., die Rekruten beschäftigen, wird anheimgegeben, diese Leute verfügbar zu machen und sich schon jetzt Ersatz zu beschaffen. Mit einer Zurückstellung oder einer weiteren Zurückstellung der Rekruten ist nicht mehr zu rechnen. Zurückstellungsanträge für Rekruten können von jetzt ab nicht mehr genehmigt werden.
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Stadtarchiv Hilden (28. April 2015). 28. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cnb1