Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. April 1915
Ein Erlass soll den sparsamen Umgang mit Kartoffeln regeln.
Erlaß
betreffend sparsamen Kartoffelverbrauch.
Die schon vorgerückte Jahreszeit und die jetzt
naturgemäß eintretende starke Lichtung der Kar-
toffelvorräte durch das Auslesen von Saatgut
mahnt zur äußersten Sparsamkeit bei der Ver-
wendung der Kartoffeln. Sich bei dieser Spar-
samkeit zu beteiligen, ist die vaterländische Pflicht
jedes Einzelnen. Ich habe das Vertrauen, daß
das Eisenbahnpersonal, das in der Kriegszeit
seine verstärkten Dienstpflichten in musterhaftester
Weise erfüllt, auch diese weitere vaterländische
Pflicht verständnisvoll und gern übernehmen und
auch für die Aufklärung außerhalb der
Kreise der Verwaltung Sorge tragen wird.
Auf die folgenden Punkte mache ich besonders
aufmerksam:
1. Bei der Aufbewahrung der Kartoffeln ist
die größte Vorsicht zu beobachten, damit sie nicht
durch Fäulnis oder durch zu starkes Austreiben
verderben. Nicht ganz tadellose Knollen sind zu-
erst zu verwenden, damit sie nicht weiter Not
leiden und auch andere Kartoffeln nicht anstecken.
2. Aeußerste Sparsamkeit ist beim Zube-
reiten der Kartoffeln in der Küche nötig. Es
darf nicht mehr gekocht werden, als für die ein-
zelne Mahlzeit unbedingt erforderlich ist. Kar-
toffeln sollen ausnahmslos nur in der Schale
gekocht werden. Die in dem Schälen der rohen
Kartoffeln liegende Verschwendung menschlicher
Nahrungsmittel verstößt unter den jetzigen Ver-
hältnissen gegen die vaterländischen Pflichten.
Auch nicht ganz tadellose Knollen müssen, soweit
dies nur irgend angängig, in der Küche für
menschliche Nahrung verwendet werden. Bei
gutem Willen und zweckmäßiger Behandlung läßt
sich hierbei viel erreichen. Den Hausfrauen er-
wachsen dadurch neue Aufgaben. Ihre Familien-
angehörigen müssen sich mit dem ihnen durch die
Küche Gebotenen abfinden.
3. Es ist unbedingt darauf zu halten, daß die
vorstehend behandelten Gesichtspunkte über die
Aufbewahrung und die Zubereitung der Kartoffeln
von allen Bahnwirten befolgt werden. Diesen ist
sofort unbedingt zu verbieten, rohe Kartoffeln zu
schälen. Die Bahnwirte sind zu kontrollieren.
4. Darauf, daß die Tiere, (namentlich die
Schweine) den Menschen die Nahrung nicht weg-
nehmensollen, habe ich bereits wiederh. hingewiesen
Es sind jetzt schon Fälle bekanntgeworden, in denen
Familien bei Zurückhaltung ihrer Schweine durch
die Verfüttterung ihres Kartoffelvorrats in die
größte Verlegenheit gekommen sind, indem sie
jetzt zu ihrer eigenen Nahrung keine Kartoffeln
mehr haben und solche in ihrem Dorf auch nicht
kaufweise erwerben konnten.
5. Aeußerste Sparsamkeit muß beim Pflanzen
der Kartoffeln beobachtet werden. Wenn es auch
zu anderer Zeit am besten ist, mittelgroße Knol-
len (in Hühnereigröße), und zwar unzerschnitten
zu pflanzen, so müssen unter den jetzigen Verhält-
nissen die Kartoffeln von dieser Größe ebenso wie
die größeren Knollen zerschnitten werden. Knollen,
die erheblich kleiner als Hühnereigröße, sind un-
zerschnitten unter den jetzigen Verhältnissen immer
noch zum Pflanzen zu verwenden. – Sie müssen
aber jedenfalls größer als Haselnüsse sein. Wer-
den diese Grundsätze befolgt, so läßt sich zugunsten
der gegenwärtigen menschlichen Ernährung eine
große Menge von Kartoffeln ersparen. Das Zer-
schneiden der Kartoffeln muß so frühzeitig vor
dem Pflanzen erfolgen, daß sich die Schnittfläche
noch mit dem vor Fäulnis schützenden Wundkork
überziehen kann. An jedem Teilstück muß sich
mindestens ein Auge befinden. Die triebkräftigen
Augen sitzen bekanntlich an der Krone der
Kartoffel.
6. Mit Rücksicht auf das gebotene äußerste
Haushalten mit den Kartoffelbeständen muß
allgemein geprüft werden, ob nicht Flächen, deren
Bestellung mit Spätkartoffeln bisher in Aussicht
genommen war, mit Gemüsen zu besetzen, oder
mit Mohrrüben (gelbe Rüben) und dergl. zu be-
säen sind. Zur Aussaat von Mohrrüben ist jetzt
die höchste Zeit. Jedenfalls müssen Setzlinge der
verschiedenen Kohlarten, von Speise-Kohlrüben
und dergl. in ausreichender Zahl jederzeit zur
Verfügung stehen, selbst auf die Gefahr hin, daß
sie später nicht gebraucht werden. Solche Heran-
zucht kann, wenn sie nicht bereits anderweit ge-
währleistet ist, verwaltungsseitig (etwa je für
einen Betriebsamtsbezirk) erfolgen. Der wieder-
holt empfohlene und wegen der hohen dafür fest-
gesetzten Preise besonders einträgliche Bau von
Frühkartoffeln, darf dagegen, soweit Saatgut vor-
handen oder noch zu erlangen ist, unter keinen
Umständen beschränkt werden, denn es kommt
jetzt darauf an, die Kartoffelvorräte so rasch wie
nur irgend möglich zu ergänzen. Frühkartoffeln
erfordern, worauf ich hier besonders aufmerksam
mache, wegen ihrer kurzen Wachszeit einen recht
nahrhaften Boden.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
In Vertretung: Stieger
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Stadtarchiv Troisdorf (28. April 2015). 28. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cna3