Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1915
Weil Werktätige und Arme einen höheren Brotverbrauch benötigen als die wohlhabendere Bevölkerung, ist die gleiche Verteilung für Alle nach Brotkarten eine soziale Ungerechtigkeit. Deshalb fordert die „Bergische Arbeiterstimme“ dies auf Reichs- oder Kommunalebene auszugleichen.
Das Brot der Arbeiter
In rechtsstehenden Blättern wird zurzeit die Anregung ge-
geben, Sparprämien auf Brot zu schaffen, das heißt dem eine Prämie
zu geben, der seine Brotkarte nicht aufgebraucht und einen gewissen
Rest zurückgibt. Da aber der Brotverbrauch bekanntlich im um-
gekehrten Verhältnis zur Wohlhabenheit steht,
so würde jenes Prämiensystem eine sinnlose Prämiierung
der Wohlhabenheit bedeuten. Je wohlhabender der einzelne
ist, um so mehr behält er ohne weiteres, seiner besseren Ernährungs-
weise wegen, von seiner Brotkarte übrig. Diesen Ueberfluß noch zu
prämiieren, wäre widersinnig.
Etwas anderes ist es jedoch, wenn die Gemeinden, von denen
diese übriggebliebenen Bons gesammelt werden, diese Bons im
Interesse der Volksschichten verwenden würden,
für die die Brotkarte einen Mangel bedeutet und keinen Ueberfluß:
für die arbeitenden Klassen. Es ist zu begrüßen, daß Gemeinden des
Solinger Kreises schon zu dieser menschenfreundlichen Praxis über-
gegangen sind. Großen Teilen des arbeitenden Volkes ist das Brot-
markensystem ein erheblicher Eingriff in ihre Lebensverhältnisse,
da das Brot für sie bisher ein Hauptnahrungsmittel war. Dafür
haben wir statische Belege. Während für die wohl-
habenden Schichten die jetzige beschränkte Kriegsmenge an Brot
noch höher ist als ihr Bedarf, hat das werktätige
Volk stets weit mehr Brot gebraucht, als ihm jetzt
gestattet wird. Das zeigt auch eine volkswirtschaftliche Arbeit
von Rudolf König über den Verbrauch an Getreide in 62 kleinbäuer-
lichen Betrieben. In diesen wurden nämlich von 337 Personen (237
Erwachsenen und 100 Kindern) täglich auf den Kopf 550
Gramm Getreide verbraucht. Das ist ungefähr doppelt so
viel, als heute gebraucht werden darf. Und diese Menge wurde
als die normale für das arbeitende Volk erklärt.
Am einfachsten wäre es nun ja, wenn die Bekanntmachung vom
25. Januar in diesem Sinne eine Erweiterung erführe. Für eine
solche Ergänzung tritt auch eine Eingabe ein, die die Reichstags-
abgeordneten Graf Westarp und Dr. Rösicke und der Landtagsabgeord-
nete Hoesch an den Reichskanzler gerichtet haben. Aber auch eine
soziale Kommunalpolitik vermag hierin bessernd vorzu-
gehen, wenn es zu jener allgemeinen Erweiterung nicht kommen
sollte.
Wie die Mitteilungen der Zentralstelle des Deutschen Städtetages
in ihrer neuesten Nummer berichten, hat man in Wiesbaden den
Ausgleich zwischen den einzelnen Haushaltungen durch eine Aus-
gleichsstelle zentralisiert. Diese Ausgleichsstelle nimmt von Haus-
haltungen mit geringerem Bedarf die von der zugeteilten Menge ent-
behrlichen Teile zurück, und zwar unter Zahlung eines bestimmten,
jeweils festgesetzten Preises, der mindestens einem Zehnten des Wertes
der entsprechenden Brotmenge entsprechen muß. Die Zahlungen er-
folgen für Rechnung eines „Fonds für die Volksernährung“. Auf
die Vergütungen aus dem Fonds kann von den Berechtigten zu
seinen Gunsten verzichtet werden. Die Ausgleichsstelle gibt nun
Haushaltungen mit größerem Bedarf, soweit der Vorrat zurück-
genommenen Karten reicht, die gewünschten Mengen ab, und zwar
kostenlos, jedoch nur auf besonderen Antrag, über den innerhalb an-
gemessener Frist Entscheidung getroffen wird. Die Entscheidungen
werden von den dem Magistratsdezernenten für die Brotverteilung ge-
troffen.
Wenn diese Regelung auch noch ihre Mängel hat – vor allem
muß die Einziehung der Bons, wie gesagt, ohne Entschädigung er-
folgen – , so zeigt sie uns doch, daß eine natürlichere und gerechtere
Lösung möglich ist und leicht bewerkstelligt werden kann. Sollte
darum eine entsprechende Regelung für das ganze Reich nicht bald
erfolgen, so haben die Gemeinden die Pflicht, selbstständig in dieser
Weise zur sozialen Ausgestaltung der Brotverteilung vorzugehen.
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Stadtarchiv Solingen (22. April 2015). 22. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cn9v