12. Mai 1915

12051915Gummireifen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Mai 1915

Verbot des Verkaufs von Gummireifen für private Kraftfahrzeuge

Bekanntmachung.
Ich verbiete den Verkauf von Gummireifen für
1. Kraftwagen (Gummidecken, Schläuche und Vollreifen)
an Privatpersonen, außer zur Bereifung der für die
Heeresverwaltung bestimmten neuen Kraftfahrzeuge.
2. Zuwiderhandlungen werden nach § 9b des Ge-
setzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851
mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, falls
nach den allgemeinen Strafgesetzen keine höhere Strafe
verwirkt ist. Auch der Versuch ist strafbar.
Coblenz, den 22. April 1915.
Stellvertretendes Generalkommando 8. Armeekorps.
Der Kommandierende Genaral.
von Ploetz, General der Infanterie.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (12. Mai 2015). 12. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/cn9n


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