23. April 1915

19150423_Ausflügler_522

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. April 1915

Brot hingegen darf nicht mehr an Ausflügler abgegeben werden.

        –  An Ausflügler darf durch die Wirte,
wie der Herr Regierungspräsident zu Köln ent-
schieden hat, kein Brot mehr verabreicht werden.
Tagesausflügler haben den erforderlichen Bedarf
an Brot bei ihrer Abreise mitzunehmen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (23. April 2015). 23. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/cn8v


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