Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. April 1915
Brot hingegen darf nicht mehr an Ausflügler abgegeben werden.
– An Ausflügler darf durch die Wirte,
wie der Herr Regierungspräsident zu Köln ent-
schieden hat, kein Brot mehr verabreicht werden.
Tagesausflügler haben den erforderlichen Bedarf
an Brot bei ihrer Abreise mitzunehmen.
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Stadtarchiv Troisdorf (23. April 2015). 23. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/cn8v