20. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. April 1915

Den Einzelfall einer drastischen Auseinandersetzung zwischen Belegschaft und Unternehmer um eine Arbeitszeitverlängerung bei der Fa. Raßpe (Solingen-Stöcken) nimmt die „Bergische Arbeiterstimme“ zum Anlass, die ihrer Ansicht nach zunehmenden Drohungen der Arbeitgeber  gegenüber ihren reklamierten Arbeitern „mit dem Schützengraben“ auf das entschiedenste zurückzuweisen. Diese Kombination von betrieblichem Einzelfall und allgemeiner sozialpolitischer Forderung bzw. Kritik, die nicht unbedingt direkt etwas miteinander zu tun haben müssen, ist durchaus typisch für die in der sozialdemokratischen Presse erscheinenden Betriebsberichte oder „Arbeiterkorrespondenzen“.

  Ein Fabrikpersonal eingeschlossen!
   Aus den Kreisen der Arbeiter, die durch Reklamationen
bei ihrer Arbeit in den verschiedenen Branchen des Kriegs-
bedarfs verblieben sind, kommen seit längerer Zeit Klagen, daß
ihnen von den Unternehmern oder deren Beauftragten bei den
geringsten Differenzen über Lohn oder Arbeitszeit mit dem
 – Schützengraben gedroht wird. Wie es mit der
Freiheit der Arbeiter bestellt ist, zeigt dieser Fall :
   Die Firma Raßpe in Stöcken hatte am letzten Freitag
eine Bekanntmachung am schwarzen Brett anschlagen lassen,
wonach Samstags die Arbeitszeit von 5 auf 6 Uhr abends ver-
längert werden sollte. Begründet wurde die Maßnahme damit,
daß es die Firma mit Rücksicht auf die von der Militärbehörde
bewilligten Reklamationen nicht verantworten könne, Sams-
tags um 5 Uhr Feierabend machen zu lassen. Als am Samstag-
abend gegen 5 Uhr trotz der Bekanntmachung einige Arbeiter
zum Feierabend rüsteten, wurden sie von dem Teilhaber der
Firma, Otto Raßpe, gefragt, ob sie nicht wüßten, daß bis
6 Uhr gearbeitet würde. Auf die Frage eines Arbeiters: „Wie
steht es denn mit der Bezahlung dieser Überstunde?“, ant-
wortete Raßpe: ,,Do häß du nix mer to donn!’“
   Nach diesem mündlichen Notenwechsel sind dann zwischen
Raßpe und einem Arbeiter die Feindseligkeiten eröffnet wor-
den, die mit einer Niederlage Raßpes endeten und deren
Spuren Herr Raßpe in Gestalt schwarzer Merkmale an der
einen Gesichtshälfte weniger stolz als schleunigst aus der Fabrik
trug. Unterdessen hatten sich die Arbeiter zum Verlassen der
Fabrik angeschickt. Am Fabriktore war jedoch ihrem Auszuge
ein Hindernis bereitet. Herr Raßpe hatte höchst eigenhändig
das Tor geschlossen. Den Formern, in deren Behandlung
Raßpe seit einem gewissen Vorkommnis eine ihm sonst fremde
Delikatesse zeigt, öffnete sich das Tor, währen es sich den
anderen Arbeitern sofort wieder schloß. Diese Arbeiter machten
nun auf dem Fabrikhofe eine Abendpromenade. Dieses an-
mutige Spiel dauerte denn auch bis 6 Uhr.

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   Soweit der an sich interessante Tatbestand, der zu einigen
Worten an die Adresse des Herrn Raßpe Anlaß gibt. Also:
Die Frage des Arbeiters nach der Bezahlung der
Ueberstunde war berechtigt, weil in dem Raßpeschen Be-
triebe annährend 100 Tagelöhner beschäftigt sind, die zweifel-
los ein Recht haben, zu erfahren, ob sie für ihre Mehr-
leistung auch eine Entschädigung erhalten.
Aber auch ganz abgesehen davon, hatte Herr Otto Raspe ge-
setzlich kein Recht, den Arbeitern das Verlassen aus der Fabrik
zu verwehren. Wäre die Gesetzeskenntnis des Herrn Raßpe
auch nur annähernd so stark wie sein Temperament, so wäre
ihm eingefallen, daß sein Vorgehen mit dem Paragraphen des
Strafgesetzbuches im Widerspruche steht, der verbietet,
einem Menschen seiner Freiheit zu berauben.
   Und außerdem: Die Fabrikanten, die reklamierte Arbeiter
beschäftigten, sollten doch die Drohungen mit der Einberufung
unterlassen. Ueber diese Einberufung entscheiden doch nicht sie,
sondern die Militärbehörde. Die Drohung mit
dem Schützengraben sollte aber von der Behörde schon des-
halb untersagt werden, weil sie im Auslande den Eindruck
erwecken muß, als ob der Schützengraben auf reklamierte deut-
sche Soldaten dieselbe Wirkung ausübt, wie der schwarze Mann
auf kleine Kinder. Daß das nicht so ist, darauf können sich die
Fabrikanten verlassen. Deutsche Arbeiter fürchten den Schützen-
graben nicht. Es wirkt auf sie aber außerordentlich erbitternd,
wenn die Unternehmer durch ihre Drohungen den Einbruch er-
wecken, als ob sie bei den Arbeitern diese Furcht voraussetzen,
sie also schlechthin für Feiglinge hielten!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (20. April 2015). 20. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cn8m


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