8. August 1914

BR 0017 Nr. 201_1

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Landratsamt Düsseldorf, BR 0017 Nr. 201

In der allgemeinen Euphorie der ersten Kriegstage spielte eine vorausschauende Nahrungsmittelversorgung nur eine untergeordnete Rolle – schließlich ging man allerseits von einem kurzen Waffengang aus. Diese weit verbreitete Ignoranz sollte sich jedoch bald bitter rächen, da die Kampfhandlungen keineswegs ein schnelles Ende fanden. Schon im Juni 1915 musste reichsweit das Brot rationiert werden; die Hungersnot von 1916/1917 ging dann als sogenannter „Steckrübenwinter“ in die Geschichtsbücher ein. Als geradezu prophetisch erweist sich daher ein Schreiben des Düsseldorfer Landrats, der bereits Anfang August 1914 den Vorschlag prüfen ließ, ob man auf den bereits abgeernteten Feldern nicht nochmals Kohl und Rüben anbauen könne.

Der Landrat                                             Düsseldorf, den 8. August 1914
1.)      An die Landwirtschaftskammer
2.)      den landwirtschaftlichen Verein für Rheinpreussen

Aus meinem Kreise ist
mir die Anregung zugegangen,
dass die Landwirte jetzt am Besten
auf ihren leeren Feldern Weiss-
rüben, Kohlarten und Steckrüben
pflanzen sollten, um in diesem Jahre
noch eine Ernte zu bekom-
men. Ich bitte die[sen]
Vorschlag zu prüfen.


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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (8. August 2014). 8. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/clna


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